Terms and Conditions: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma English Express GbR
Da Übersetzungsarbeiten eine besondere Art von Dienstleistungen darstellen, werden sie von uns nur zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt.
Sollten einzelne Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Weiterhin wird, sollte eine Regelung unwirksam werden, diese durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten Zweck möglichst nahe kommt.
Im übrigen bedürfen Änderungen wie auch gesonderte, individuelle Vereinbarungen immer der Schriftform.
- Preise:
Der Berechnung wird das zum Zeitpunkt der Auftragsannahme gültige Angebot (Preisliste bzw. im Einzelfall vereinbarter Preis) zugrundegelegt. Die angegebenen Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.
- Aufschläge:
Die in dem Angebot (Preisliste) aufgeführten Preise sind Grundpreise. Je nach Schwierigkeit und/oder Beschaffenheit des Textes bzw. der Aufmachung der Übersetzung können von uns Aufschläge berechnet werden. Im übrigen gelten die Vorschriften des § 17 ZSEG für die Entschädigung von Dolmetschern und Übersetzern.
- Zeilen:
Die Zeilenzahl wird in der Ausgangssprache der Übersetzung ermittelt. Die Übersetzungshonorare werden nach Zeilen (eine Normzeile hat 55 Anschläge einschließlich Leertasten) berechnet.
- Versand:
Grundsätzlich wird die Übersetzung nach Fertigstellung durch Datenübertragung (Modem, Email) an den Auftraggeber gesandt. Auf Wunsch kann die Übersetzung auch auf dem Postweg und gegebenenfalls mit Diskette und/oder per Fax an den Auftraggeber übermittelt werden. Das Versandrisiko trägt in jedem Fall der Auftraggeber.
- Schwierigkeit der Texte:
Allgemeine Texte werden zum Grundpreis berechnet. Als allgemeine Texte gelten alle Texte, die eine einfache Gesamtkomposition haben und nur einige technische, juristische oder sonstige Begriffe enthalten.
Fachtexte werden zum Grundpreis mit angemessenem Aufschlag berechnet. Diese Texte sind solche, die insgesamt eine schwere Gesamtkomposition haben und häufig Fachausdrücke enthalten.
Für besonders anspruchsvolle Fachtexte, Vervielfältigungs- und druckfertige Texte, ferner für Reklame und Filmtexte, sowie schöngeistige Literatur gelten Honorare nach Vereinbarung.
Die Einstufung der Schwierigkeit liegt im Ermessen des Auftragnehmers.
- Texteinstufung, Auftrag und Liefertermine:
Die Schwierigkeit eines Textes und die für die Übersetzung erforderliche Lieferzeit kann erst nach eingehender Prüfung durch uns festgestellt werden. Im übrigen sind Liefertermine nur verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt wurden. Die Auftragsannahme erfolgt erst nach Überprüfung des Textes und der Lieferzeit. Der Auftrag zur Übersetzung muss schriftlich erteilt werden. Auf Wunsch wird der Auftrag mit Preisangabe schriftlich bestätigt. Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, sich zur Erbringung der beauftragten Leistung sachkundiger Dritter (Erfüllungsgehilfen i.s.d. § 278 BGB) zu bedienen.
Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, ist die Firma English Express berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder die Einräumung einer den Umständen entsprechenden, angemessenen Nachfrist zu verlangen. Können wir auch bis zum Ende der Nachfrist nicht liefern, ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind in allen diesen Fällen ausgeschlossen.
Mit der Erstellung der versendungsfertigen Übersetzung und der Versendung auf dem vereinbarten Übersendungsweg ist der Auftrag seitens der Firma English Express erfüllt.
- Preisvereinbarungen:
Falls nichts anderes vereinbart wurde, werden die Grundpreise bzw. Honorare lt. Unserer aktuellen Preisliste zugrundegelegt. Preisänderungen werden dem Kunden durch unverzügliche Zusendung der neuen Preisliste bekanntgegeben. Gesonderte Preise für einzelne Aufträge müssen vorher vereinbart und können auf Wunsch schriftlich bestätigt werden.
- Sonderleistungen:
Für nachträgliche Änderungen und Streichungen auf Wunsch des Auftraggebers, die nicht auf Fehler des Übersetzers basieren, wird der Stundensatz lt. Preisliste zugrundegelegt. Die Durchsicht fremder Übersetzungen (Korrekturlesungen) wird entsprechend nach Zeitaufwand berechnet. Schwer lesbare Texte, fehlerhafte Manuskripte, mühsam entzifferbare Handschriften und Fotokopien erfordern nach Absprache einen angemessenen Aufschlag auf den Grundpreis.
Eilaufträge werden nach Vereinbarung bzw. Auftragslage gegen angemessenen Aufschlag ausgeführt. Wochenend- und Feiertagseilaufträge, deren Bearbeitung ausschließlich über das Wochenende bzw. über Feiertage erfolgt, werden entsprechend gegen angemessenen Aufschlag ausgeführt.
- Mängelrügen:
Alle Übersetzungen werden von uns bestmöglich angefertigt. Sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen mitgegeben werden, übersetzen wir Fachausdrücke in der allgemein üblichen Fassung. Bei druckfertigen Übersetzungen ist die Garantie von einer Korrekturlesung abhängig. Sollte wider Erwarten eine unserer Übersetzungen dennoch einen Mangel aufweisen, muss uns dies unverzüglich nach Entdeckung gemeldet werden. Dies muss schriftlich innerhalb von 6 Wochen ab Lieferung erfolgen, andernfalls gilt die Übersetzung als mangelfrei und abgenommen.
Der Auftraggeber hat im Mangelfall Anspruch auf eine mangelfreie Neuübersetzung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn dem Auftragnehmer keine Möglichkeit zur Nachbesserung der Übersetzung innerhalb angemessener Frist gewährt wird (§ 633 BGB). Korrekturen durch Dritte entbinden uns von der Garantie und können uns nicht in Rechnung gestellt werden. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Liefertermin (§ 638 BGB). Für Fehler an Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen, soweit dem Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können.
- Rücknahme des Übersetzungsauftrages:
Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Übersetzungsauftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber die tatsächlich bereits entstandenen Kosten seit Auftragsannahme in Rechnung stellen.
- Vertraulichkeit:
Die Firma English Express wird alle vom Auftraggeber durch den Inhalt der zu übersetzenden Texte erhaltenen Informationen vertraulich behandeln, soweit diese nicht allgemein bekannt sind.
- Zahlungsbedingungen:
Die Übersetzungsleistungen und Nebenkosten werden dem Auftraggeber nach Fertigstellung und Lieferung in Rechnung gestellt. Skontoabzüge werden grundsätzlich nicht gewährt. Im Einzelfall können gesonderte Zahlungsfristen vereinbart werden.
Bei Großaufträgen kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen verlangen, die in vereinbarten Abständen nach Lieferung der bereits erbrachten Leistungen fällig werden. Die weitere Bearbeitung des Auftrages ist von der Begleichung der Abschlagszahlung abhängig. Bei verzögerter Zahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag bis zur erfolgten Abschlagszahlung ruhen zu lassen. Für Schäden, die dem Auftraggeber dadurch entstehen, dass der Auftrag infolge verzögerter Abschlagszahlungen berechtigter Weise ruht, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, Berlin.
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